Informationen zum Schulbetrieb ab 5. Januar
Liebe Eltern,
nach neuesten Informationen vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit der aktuellen Lagebeurteilung wird es vorerst keinen Distanzunterricht geben. Der Schulbetrieb wird in Präsenz fortgesetzt. Das bedeutet, dass alle Kinder unserer Schule ab Mittwoch bis auf Weiteres Unterricht erhalten.
Sollte sich die Infektionslage soweit verschärfen, dass eine andere Unterrichtsform (z.B. Unterricht in wechselnden Gruppen oder Distanzunterricht) nötig wird, dann werden wir die betreffenden Eltern informieren. Für eine dann notwendige Notbetreuung nutzen Sie bitte ab sofort die neuesten Formulare als Antrag und Arbeitgeberbescheinigung. Die bereits Ende Dezember/Anfang Januar abgegebenen Formulare behalten natürlich Ihre Gültigkeit.
Mit den besten Wünschen für ein frohes, zufriedenes und gesundes 2022
Steffen Naundorf
Antrag auf Notbetreuung Stand 28.12.2021.pdf
CORONA-Warnstufe 3 ab Montag, dem 8.11.2021
Da in unserem Landkreis die Warnstufe 3 nach §25 Abs. 3 Nr. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO in Kraft getreten ist, gilt für unsere Einrichtung (Schule und Hort) nach §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KiJuSSp-VO folgendes:
--> 2x pro Woche besteht wieder die Testpflicht für die Kinder und alle an der Schule Tätigen
--> Pflicht zum Tragen einer MNB im Haus und im Unterricht/Hort für die Kinder und einer qualifizierten Gesichtsmaske für die Erwachsenen (mit "Maskenpause" aller 30 min.)
--> die sonstigen eingespielten Hygieneregeln wie Abstand halten, Niesetikette bewahren , Händewaschen, Stoßlüften bleiben bestehen
Die Ausnahmen für Kinder mit Risikomerkmalen bzw. aus Familien mit Angehörigen, die Risikomerkmale aufweisen, bleiben bestehen. Ebenso entfällt die Pflicht zum Tragen einer Bedeckung oder Maske bei Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes.
Unterrichtsfreistellungen und häuslicher Unterricht werden nicht gewährt.
gez. Die Schulleitung
Unser Schulstart am Montag, den 6. September 2021
Liebe Eltern, nachfolgend finden Sie den Elternbrief des Thüringer Bildungsministers Helmut Holter zum Schuljahr 2021/ 2022 sowie das "Formular für die verbindlichen Testungen".
Dieses Formular bitte am Montag, den 06.09.2021 ausgefüllt mit in die Schule geben.
Elternbrief von Minister Holter.pdf
Formular für die verbindlichen Testungen.pdf
Desweiteren folgen wichtige Informationen für den „geregelten Schulstart und –betrieb“:
Der Einlass der Kinder (außer Frühhortkinder) erfolgt am Haupteingang von 7:30 Uhr - 7:45 Uhr mit Mund-Nase-Bedeckung. Bitte auf die Abstände der Kinder achten! Die Schule wird nur von den Kindern betreten.
Die Klassen haben ihre gewohnten Pausenzeiten:
Unterrichtszeit SEP |
Zeitrahmen |
Unterrichtszeit 3/4 |
Gemeinsame Betreuung im Frühhort 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr |
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7.30 – 7.45 |
Gleitzeit
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7.30 – 7.45 |
7.45 – 8.30 8.30 – 9.15 Indiv. Frühstückspause (15 min.) |
1. Unterrichtsblock 7.45 – 9.30 Uhr
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7.45 – 8.30 8.30 – 9.15 Indiv. Frühstückspause(15 min.)
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9.30 – 10.15 1. Bewegungspause(20+5 min.) 10.40 – 11.25 (5 min. Pause) |
2. Unterrichtsblock 9.30 – 11.30
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9.30 – 10.15 (5 min. Pause) 10.20 – 11.05 1. Bewegungspause(20+5 min.) |
11.30 – 12.15 12.15 – 13.00
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3. Unterrichtsblock 11.30 – 13.00
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11.30 – 12.15 12.15 – 13.00
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Sonderplan für die Woche vom 06.09.-10.09.2021
Die Schülerinnen und Schüler belegen die Hauptfächer Deutsch, HSK und Mathematik bei ihren Klassenleiterinnen. Ab der zweiten Woche wird nach Stundenplan unterrichtet.
Klasse 1: Mo - Do 1.-3. Stunde (10:15 Uhr Schluss)
Klasse 2: täglich 1.-4. Stunde (11:25 Uhr Schluss)
Klasse 3a: täglich 1.-4. Stunde (11:05 Uhr Schluss)
Klasse 3b: Mo, Mi, Fr 1.-4. Stunde (11:05 Schluss)
Die, Do 1.-5. Stunde (12:15 Schluss)
Klasse 4a: Mo, Mi, Fr 1.-5. Stunde (12:15 Uhr Schluss)
Die, Do 1.-4. Stunde (11:05 Uhr Schluss)
Klasse 4b: täglich 1.- 4. Stunde (11:05 Schluss)
Die Hortkinder werden jeweils anschließend von den Erzieherinnen übernommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Abholen Ihr Kind am Haupteingang in Empfang nehmen.
Nach wie vor gelten unsere Hygieneregeln:
- Abstand halten, Körperkontakte meiden
- Regelmäßig Hände waschen
- Einhalten der Nies- und Hustenetikette
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Bewegen im Schulhaus
- eingeschränkter Publikumsverkehr
In den ersten zwei Unterrichtswochen befinden wir uns in der Phase „Sicherheitspuffer“, in der zwei Mal wöchentlich eine Testpflicht besteht (Lolli-Test). Bei Vorliegen eines negativen Ergebnisses ist während des Unterrichtes keine Mund-Nase-Bedeckung nötig!
Wir wünschen Ihren Kindern einen angenehmen Schulbeginn!
Das Pädagogenteam der Martin-Luther-Schule
Merkblatt zur Datenschutzerhebung für die Durchführung der Selbsttestungen (26.04.2021)
-->merkblatt neu artikel_13_ds-gvo.pdf
Informationen zur Schulschließung ab Montag 26.04.2021 - Phase rot (23.04.2021)
-->Schulschließung Phase rot.pdf
Hinweise zur Versorgung mit Mittagessen bei Schulschließung- Nutzung Bildungs- und Teilhabepaket (21.04.2021)
Antrag auf Notbetreuung vormittags
2021_Antrag_Notbetreuung.pdf --> Für die Betreuung vormittags (beim Lehrer/Sekretariat abzugeben)